Ist das Selbermischen von E-Liquids strafbar?
E-Liquids und das Dampfen mit E-Zigaretten und Verdampfern sind in Deutschland ein immer beliebteres Hobby und eine Alternative zur klassischen Zigarette. Viele Dampfer bevorzugen das Selbermischen ihrer Liquids, um ihr eigenes, individuelles Dampferlebnis zu gestalten. Aber ist das Selbermischen von Liquids in Deutschland strafbar?
Rechtliche Grundlagen
In Deutschland gelten für E-Zigaretten und E-Liquids die gleichen Regelungen wie für Tabakprodukte. Laut Tabakgesetz dürfen E-Liquids, die Nikotin enthalten, nur mit einer Zulassung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verkauft werden. Allerdings gelten hierbei strenge Auflagen und Vorschriften, die das Selbermischen von Liquids erschweren.
Strafbarkeit beim Selbermischen
Obwohl das Selbermischen von E-Liquids in Deutschland nicht direkt strafbar ist, gibt es ein paar Punkte, die man beachten sollte. So ist es beispielsweise verboten, E-Liquids mit einer Nikotinstärke von mehr als 20 mg/ml selbst herzustellen. Außerdem dürfen E-Liquids nicht mit unzulässigen Aromen versetzt werden. Dies kann zu gesundheitlichen Risiken führen und ist somit verboten.
Zusammenfassung
Das Selbermischen von E-Liquids in Deutschland ist nicht direkt strafbar, aber es gibt ein paar Regelungen und Vorschriften, die man beachten sollte. E-Liquids mit einer Nikotinstärke von mehr als 20 mg/ml und unzulässigen Aromen sind verboten und können zu gesundheitlichen Risiken führen. Es empfiehlt sich, sich vor dem Selbermischen von Liquids über die aktuellen Gesetzeslagen und Vorschriften zu informieren.
Letzte Aktualisierung am 30.04.2025 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API
Es überrascht mich, dass das Selbermischen von E-Liquids nicht direkt strafbar ist. Trotzdem sollte man sich genau über die Vorschriften informieren, um sicherzustellen, dass man alles richtig macht.
Interessanter Artikel, Ich denke, es ist wichtig, dass man sich über die aktuellen Gesetzeslagen informiert, um unerwünschte Konsequenzen zu vermeiden.
Das Verbot von E-Liquids mit einer Nikotinstärke von mehr als 20 mg/ml und unzulässigen Aromen ist sinnvoll, um die Gesundheit der Verbraucher zu schützen. Es ist gut, dass es solche Regelungen gibt, damit man sicher dampfen kann.